Die Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz ist mit der Durchführung der Pflegefinanzierung für die stationäre Langzeitpflege beauftragt.
Anspruch auf Leistungen der Pflegefinanzierung haben Personen mit gesetzlichem Wohnsitz im Kanton Schwyz, die sich:
- in einem Heim zur Langzeitpflege, oder
- in spitalexterner Pflege (Spitex), oder
- nach Spitalaustritt in der Akut- oder Übergangspflege befinden.
Aktuelle Informationen dazu finden Sie unter:
Interessenten mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Schwyz klären die Finanzierung im entsprechenden Wohnkanton ab.
Eine interessante Übersicht rund um die Pflegekosten finden Sie hier:
Die aktuellen Tarife für Pension, Pflege und Betreuung sowie Zusatzleistungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Taxordnung.
Gerne beraten wir Sie nach einer Voranmeldung auch persönlich.